Häufige Fragen
73 Fragen zu Kosten, Zuschuss, Technik und Vertrag – kurz und ehrlich beantwortet, mit Quellen. Stand 5. Oktober 2026.
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Kosten und Preise8
Was kostet ein Treppenlift?
Das hängt vor allem von der Form Ihrer Treppe ab. Übliche Preise mit Einbau und Umsatzsteuer (Stand Oktober 2026):
- Sitzlift für eine gerade Treppe: etwa 3.500 bis 10.000 €
- Sitzlift für eine kurvige Treppe: etwa 7.500 bis 17.000 €
- Plattformlift für den Rollstuhl: etwa 9.000 bis 25.000 €
- Hublift am Hauseingang (bis etwa 1,80 Meter): etwa 5.700 bis 15.000 €
Dazu kommt die Wartung mit etwa 200 bis 300 € im Jahr. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € dazu.
Das sind Erfahrungswerte. Verbindlich ist nur das schriftliche Angebot des Fachbetriebs. Was es bei Ihnen ungefähr kostet, zeigt der Kostenrechner.
Quellen: Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen · pflege.de: Treppenlift-Kosten · treppenlift-ratgeber.de: Treppenlift-Kosten 2026 · Lifta: Treppenlift-Preise 2026
Was kostet ein Plattformlift?
Ein Plattformlift trägt Sie im Rollstuhl über die Treppe. Er ist größer und aufwendiger als ein Sitzlift. Übliche Preise mit Einbau und Umsatzsteuer:
- gerade Treppe: etwa 9.000 bis 15.000 €
- kurvige Treppe: etwa 12.000 bis 25.000 €
Für draußen gibt es wetterfeste Ausführungen. Den genauen Preis nennt das Angebot.
Quellen: treppenlift-ratgeber.de: Treppenlift-Kosten 2026 · pflege.de: Treppenlift-Kosten
Was kostet ein Hublift?
Ein Hublift hebt eine Plattform senkrecht nach oben, zum Beispiel neben den Stufen am Hauseingang. Für Höhen bis etwa 1,80 Meter kostet er meist etwa 5.700 bis 15.000 € mit Einbau. Für größere Höhen bis etwa 3 Meter beginnen die Preise bei etwa 17.500 €.
Oft kommen ein Fundament und ein Stromanschluss hinzu. Fragen Sie, ob diese Arbeiten im Angebot enthalten sind.
Quellen: treppenlift-ratgeber.de: Treppenlift-Kosten 2026 · pflege.de: Treppenlift-Kosten · altersgerecht-modernisieren.de: Treppenlift außen
Was kostet es, wenn der Lift über mehrere Etagen fährt?
Bei einer kurvigen Treppe kann die Schiene ohne Umsteigen über mehrere Etagen laufen. Nach veröffentlichten Herstellerpreisen kostet jede weitere Etage dann etwa 3.000 bis 7.000 € zusätzlich. Die zweite Etage ist also deutlich günstiger als die erste.
Bei geraden Treppen gibt es zwei Wege: ein eigener Lift je Etage oder eine durchgehende Schiene mit Kurven. Was bei Ihnen günstiger ist, zeigt das Angebot.
Quellen: altersgerecht-modernisieren.de: Treppenlift-Kosten (veröffentlichte Herstellerpreise) · Lifta: Treppenlift-Preise 2026
Was kostet ein Treppenlift für draußen?
Für draußen braucht der Lift wetterfeste Teile, zum Beispiel eine Schutzhaube und geschützte Elektronik. Das kostet nach Anbieterpreisen etwa 1.000 bis 3.000 € mehr als die gleiche Ausführung für drinnen. Ein gerader Sitzlift für eine Außentreppe kostet meist etwa 4.500 bis 8.500 €.
Tipp: Lassen Sie sich die Schutzart der Steuerung schriftlich geben. Sie zeigt, wie gut das Gerät gegen Wasser und Staub geschützt ist.
Quellen: Lifta: Treppenlift-Preise 2026 · altersgerecht-modernisieren.de: Treppenlift-Kosten (veröffentlichte Herstellerpreise) · altersgerecht-modernisieren.de: Treppenlift außen · treppenlift-ratgeber.de: Treppenlift-Kosten 2026
Warum sind die Preisspannen so groß?
Weil jede Treppe anders ist. Den Preis bestimmen vor allem:
- die Form der Treppe: gerade oder mit Kurven
- die Länge der Schiene und die Zahl der Etagen
- drinnen oder draußen
- die Ausstattung, zum Beispiel ein Sitz, der sich oben drehen lässt
- der Hersteller und der Aufwand beim Einbau
Bei einer kurvigen Treppe wird die Schiene genau für Ihre Treppe angefertigt. Deshalb kostet sie mehr.
Quellen: treppenlift-ratgeber.de: Treppenlift-Kosten 2026 · Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen
Welche laufenden Kosten hat ein Treppenlift?
Rechnen Sie vor allem mit der Wartung: etwa 200 bis 300 € im Jahr. Nach Ablauf der Gewährleistung können Reparaturen dazukommen.
Fragen Sie vor dem Kauf, was die Wartung kostet, wie oft sie nötig ist und was im Wartungsvertrag enthalten ist.
Quellen: Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen · Stiftung Warentest: Treppenlift – Rechtslage, Kosten, Zuschüsse, Einbau
Wie viel muss ich selbst bezahlen?
Ihr Eigenanteil ist der Preis minus Zuschuss. Ein Rechenbeispiel:
Ein Sitzlift für eine gerade Treppe kostet 6.000 € mit Einbau. Frau M. hat Pflegegrad 2. Die Pflegekasse zahlt 4.180 €. Frau M. zahlt selbst 1.820 €.
Nutzen zwei Menschen mit Pflegegrad den Lift, kann der Zuschuss auf bis zu 8.360 € steigen. Ihren Eigenanteil sehen Sie im Kostenrechner.
Quelle: § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Zuschuss und Pflegekasse8
Wie viel Zuschuss zahlt die Pflegekasse?
Bis zu 4.180 € je Person, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Schon Pflegegrad 1 reicht. Die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich.
Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad im Haushalt und nutzen den Lift, zahlt die Pflegekasse für jede Person bis zu 4.180 €, zusammen höchstens 16.720 €.
Das Gesetz nennt das „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ (§ 40 Absatz 4 SGB XI). Gemeint sind Umbauten, die das Leben zu Hause leichter machen. Mehr dazu auf der Seite Förderung und Kosten.
Quellen: § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen · AOK: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen · Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen
Muss ich den Zuschuss vor dem Vertrag beantragen?
Ja. Die Reihenfolge ist wichtig:
- Schriftliches Angebot einholen.
- Antrag mit dem Angebot an die Pflegekasse schicken.
- Auf die Antwort warten.
- Erst dann den Vertrag unterschreiben.
Die Pflegekassen verlangen den Antrag vor dem Umbau. Wer zuerst unterschreibt oder einbauen lässt, riskiert, dass die Pflegekasse nichts zahlt. Auch KfW-Kredit und Landesförderung müssen Sie vor dem Vertrag beantragen.
Quellen: AOK: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen · pflege.de: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen · Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen · KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Ein kurzer Brief oder eine E-Mail an Ihre Pflegekasse reicht. Viele Pflegekassen haben auch eigene Vordrucke.
Hinein gehören: Ihr Name, Ihre Versichertennummer, Ihr Pflegegrad, was eingebaut werden soll und warum es Ihnen hilft. Legen Sie das schriftliche Angebot bei.
Ein vollständiges Musterschreiben finden Sie im Ratgeber Zuschuss der Pflegekasse beantragen.
Quellen: AOK: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen · pflege.de: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wie lange braucht die Pflegekasse für die Entscheidung?
Die Pflegekasse muss zügig entscheiden: spätestens drei Wochen nach Eingang des Antrags. Holt sie ein Gutachten ein, zum Beispiel vom Medizinischen Dienst, sind es höchstens fünf Wochen.
Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich mit Grund mitteilen. Tut sie das nicht, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 40 Absatz 7 SGB XI).
Quelle: § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Ich habe noch keinen Pflegegrad. Was nun?
Dann beantragen Sie zuerst den Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Ein Anruf oder ein kurzer Brief reicht. Danach kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause.
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Warten Sie mit dem Vertrag für den Lift, bis der Pflegegrad feststeht.
Wie das genau geht, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Quellen: Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen – so geht's · § 18c SGB XI – Fristen und Zahlung bei Fristüberschreitung
Zahlt die Pflegekasse noch einmal, wenn ich später weitere Umbauten brauche?
Alle Umbauten, die zur gleichen Zeit nötig sind, zählen als eine Maßnahme. Dafür gibt es einmal bis zu 4.180 € – zum Beispiel für Treppenlift und Haltegriffe zusammen.
Ändert sich Ihre Pflegesituation später und werden dadurch neue Umbauten nötig, können Sie erneut einen Zuschuss beantragen.
Planen Sie daher gut, was Sie jetzt brauchen, und sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, bevor Sie mehrere Umbauten beauftragen.
Quellen: AOK: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen · § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Ich bin privat versichert. Bekomme ich den Zuschuss auch?
Ja. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung bieten. Den Antrag stellen Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen.
Den Pflegegrad stellt bei Privatversicherten der Gutachterdienst Medicproof fest.
Quellen: § 23 SGB XI – Private Pflegeversicherung · § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen · Medicproof – Begutachtung für Privatversicherte
Ändert die geplante Pflegereform etwas am Zuschuss?
Nach heutigem Stand nicht. Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 gelten. Bundestag und Bundesrat beraten noch. Der Text kann sich also ändern.
Im Entwurf bleibt der Zuschuss für Umbauten gleich: bis zu 4.180 € je Person, auch bei Pflegegrad 1.
Geändert werden sollen aber die Punktgrenzen bei der Begutachtung. Für neue Anträge ab 2027 wäre ein Pflegegrad dann schwerer zu bekommen. Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Nach dem Entwurf gilt für die Begutachtung das Recht, das am Tag Ihres Antrags gilt.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinett 30.09.2026 · Gesetzentwurf der Bundesregierung: Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsfassung)
Weitere Förderung und Steuer6
Gibt es noch den KfW-Zuschuss?
Nein, nicht im Jahr 2026. Seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge für den Zuschuss „Barrierereduzierung“ (Nummer 455-B) an. Das Geld für 2026 ist aufgebraucht. Wer vorher einen Antrag gestellt hat, ist nicht betroffen.
Die KfW schreibt: Stellt der Bund 2027 wieder Geld bereit, sind wieder Anträge möglich. Ob das passiert, ist offen. Weiter möglich ist der KfW-Kredit 159.
Quellen: KfW: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) · badundheizung.de: KfW 455-B – Zuschuss für 2026 aufgebraucht
Was ist der KfW-Kredit 159?
Die KfW bietet den Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Nummer 159) an:
- bis zu 50.000 € je Wohnung
- für Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter
- Treppenlifte sind ausdrücklich förderfähig
- beantragen bei Ihrer Bank oder Sparkasse – vor dem Vertrag mit dem Fachbetrieb
Die Zinsen richten sich nach dem Kapitalmarkt.
Wichtig: Einen Lift, für den die Pflegekasse einen Zuschuss zahlt, fördert die KfW nicht zusätzlich. Möglich ist aber zum Beispiel: Pflegekasse für den Badumbau, KfW-Kredit für den Treppenlift.
Kann ich mehrere Hilfen kombinieren?
Teilweise. Nach heutigem Stand gilt:
- Pflegekasse und KfW-Kredit 159: nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Umbauten geht es – zum Beispiel Bad über die Pflegekasse, Treppenlift über den Kredit.
- Pflegekasse und Steuer: Was die Pflegekasse zahlt, können Sie nicht noch einmal von der Steuer absetzen. Für Ihren Eigenanteil kann eine Steuerermäßigung möglich sein.
- Mehrere Menschen mit Pflegegrad: Die Zuschüsse werden zusammengezählt, bis höchstens 16.720 €.
Klären Sie die Kombination vor dem Vertrag mit Pflegekasse und Bank.
Quellen: KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) · § 35a EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen · § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Kann ich den Treppenlift von der Steuer absetzen?
Oft ja. Es gibt zwei Wege:
- Handwerkerleistung (§ 35a EStG): 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr. Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung stehen, und Sie müssen überweisen, nicht bar zahlen.
- Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG): wenn der Lift aus gesundheitlichen Gründen nötig ist. Abziehbar ist der Teil, der über Ihrer „zumutbaren Belastung“ liegt. Das ist ein Eigenanteil, der von Einkommen und Familienstand abhängt.
Für dieselben Kosten geht nur ein Weg. Wurde der Umbau mit einem steuerfreien Zuschuss oder einem zinsverbilligten Kredit gefördert, kann der erste Weg ausgeschlossen sein. Welcher Weg für Sie besser ist, sagt Ihnen Ihr Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Mehr im Ratgeber Treppenlift von der Steuer absetzen.
Quellen: § 35a EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen · § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen · Bundesfinanzhof: Urteil vom 06.02.2014, VI R 61/12 (Treppenlift)
Brauche ich für die Steuer ein ärztliches Gutachten?
Ein Gutachten vom Amtsarzt oder vom Medizinischen Dienst ist für einen Treppenlift nicht vorgeschrieben. Das hat der Bundesfinanzhof 2014 entschieden (Aktenzeichen VI R 61/12).
Sie müssen aber zeigen können, dass der Lift aus gesundheitlichen Gründen nötig ist. Hilfreich sind zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung oder der Bescheid über Ihren Pflegegrad.
Quellen: Bundesfinanzhof: Urteil vom 06.02.2014, VI R 61/12 (Treppenlift) · § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen
Gibt es Unterstützung, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Ja, einige Wege gibt es:
- den KfW-Kredit 159 – ohne Pflegegrad und unabhängig vom Alter
- in NRW Darlehen des Landes und der NRW.BANK für den Umbau im eigenen Haus (mehr dazu)
- die Steuer, vor allem über die Handwerkerleistungen
Oft lohnt es sich auch, einen Pflegegrad zu beantragen. Wir erklären Ihnen gern am Telefon, wie das geht.
Quellen: KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) · NRW.BANK: Altersgerechter und behindertengerechter Umbau · § 35a EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Welcher Lift passt?7
Passt ein Treppenlift auf meine Treppe?
In den meisten Fällen ja – auch bei engen oder kurvigen Treppen. Ob es bei Ihnen passt, klärt der Fachbetrieb beim kostenlosen Termin vor Ort. Er misst die Treppe aus und sagt Ihnen, welche Lifte infrage kommen.
Wichtig ist vor allem: Wie breit ist die Treppe, und ist oben und unten Platz zum Ein- und Aussteigen? In Häusern mit mehr als zwei Wohnungen muss neben dem Lift mehr Breite für andere frei bleiben.
Einen ersten Überblick gibt die Seite Welcher Lift passt zu welcher Treppe?
Quelle: Stiftung Warentest: Treppenlift – Rechtslage, Kosten, Zuschüsse, Einbau
Welche Arten von Treppenliften gibt es?
Es gibt vier Bauarten:
- Sitzlift für gerade Treppen: die häufigste Lösung, wenn Sie noch gehen können.
- Sitzlift für kurvige Treppen: bei Kurven, Absätzen oder mehreren Etagen. Die Schiene wird für Ihre Treppe angefertigt.
- Plattformlift: wenn Sie im Rollstuhl sitzen bleiben möchten.
- Hublift: für wenige Stufen, zum Beispiel am Hauseingang. Er fährt senkrecht nach oben.
Eine Entscheidungshilfe finden Sie im Ratgeber Sitzlift, Plattformlift oder Hublift?
Quellen: treppenlift-ratgeber.de: Treppenlift-Kosten 2026 · pflege.de: Treppenlift-Kosten
Ich nutze einen Rollator oder Rollstuhl. Welcher Lift ist richtig?
Mit Rollator wählen die meisten einen Sitzlift. Viele stellen dafür oben einen zweiten Rollator bereit.
Mit Rollstuhl ist meist ein Plattformlift die bessere Wahl: Sie fahren mit dem Rollstuhl auf die Plattform und bleiben sitzen. Ein Plattformlift braucht aber eine breitere Treppe und mehr Platz oben und unten. Ob das geht, prüft der Fachbetrieb vor Ort.
Wann ist ein Hublift sinnvoll?
Wenn nur wenige Stufen im Weg sind – zum Beispiel an der Haustür, zur Terrasse oder im Hochparterre. Der Hublift braucht etwas Stellfläche neben den Stufen und meist ein Fundament.
Bei drei bis sechs Stufen kann eine Lösung mit Plattform wirtschaftlicher sein als ein Sitzlift. Antrieb und Steuerung kosten nämlich fast gleich viel, egal wie lang die Strecke ist.
Quellen: altersgerecht-modernisieren.de: Treppenlift außen · treppenlift-ratgeber.de: Treppenlift-Kosten 2026
Wie breit muss meine Treppe sein?
Das hängt vom Modell ab. Wichtig ist vor allem, wie viel Platz für andere bleibt:
- In Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen müssen nach dem Einbau der Schiene mindestens 80 Zentimeter Treppenbreite zum Vorbeigehen frei bleiben.
- In größeren Häusern sind es mindestens 100 Zentimeter.
Das folgt aus der Treppennorm DIN 18065 und dient dem Brandschutz. Der Fachbetrieb misst das beim Termin nach.
Quelle: Stiftung Warentest: Treppenlift – Rechtslage, Kosten, Zuschüsse, Einbau
Darf ich in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung einen Lift einbauen lassen?
Mietwohnung: Sie brauchen die Erlaubnis Ihres Vermieters. Sie haben aber ein Recht darauf, wenn der Umbau Menschen mit Behinderungen den Gebrauch der Wohnung erleichtert (§ 554 BGB). Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau nicht zuzumuten ist. Er kann eine zusätzliche Sicherheit verlangen.
Eigentumswohnung: Sie können von der Eigentümergemeinschaft verlangen, dass sie einen solchen Umbau erlaubt (§ 20 Absatz 2 WEG). Die Kosten tragen Sie selbst.
Klären Sie das, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Quellen: § 554 BGB – Bauliche Veränderungen durch den Mieter · § 20 WEG – Bauliche Veränderungen · § 21 WEG – Kosten baulicher Veränderungen
Kann ein Lift über mehrere Etagen fahren?
Ja. Bei kurvigen Liften läuft die Schiene ohne Umsteigen durch das ganze Treppenhaus.
Bei geraden Treppen mit einem Absatz in der Mitte werden manchmal zwei gerade Lifte eingebaut. Dann steigen Sie auf dem Absatz um. Was für Sie bequemer und günstiger ist, klärt der Termin vor Ort.
Quelle: altersgerecht-modernisieren.de: Treppenlift-Kosten (veröffentlichte Herstellerpreise)
Technik und Sicherheit5
Ist ein Treppenlift sicher?
Für Treppenlifte und schräg fahrende Plattformlifte gilt die Sicherheitsnorm DIN EN 81-40, für senkrechte Hublifte die DIN EN 81-41. Ein CE-Zeichen ist in der EU Pflicht. Es ist also kein besonderes Gütesiegel, sondern die Mindestanforderung.
Achten Sie zusätzlich auf:
- einen Sicherheitsgurt
- die Abschaltung bei Hindernissen
- eine jährliche Wartung, die Ihnen schriftlich angeboten wird
Fahren Sie vorher Probe, wenn das möglich ist.
Quellen: DIN EN 81-40:2020-12 (Treppenlifte und geneigte Plattformaufzüge) · DIN EN 81-41 (vertikale Plattformaufzüge) · Stiftung Warentest: Treppenlift – Rechtslage, Kosten, Zuschüsse, Einbau
Was passiert bei einem Stromausfall?
Viele Treppenlifte haben einen Akku. Damit können Sie eine Fahrt auch ohne Strom beenden. Fragen Sie beim Termin genau nach, wie es bei Ihrem Modell ist.
Kann die Treppe noch von anderen genutzt werden?
Ja. Sitz, Armlehnen und Fußstütze lassen sich hochklappen. So bleibt die Treppe für alle frei.
Wird die Wand beschädigt?
Bei den üblichen Sitzliften wird die Schiene an den Stufen befestigt, nicht an der Wand. Es gibt keinen großen Umbau. Wie es bei Ihrer Treppe gemacht wird, erklärt Ihnen der Fachbetrieb vor Ort.
Ist ein Treppenlift schwer zu bedienen?
Nein. Meist steuern Sie den Lift mit einem kleinen Hebel oder Knopf an der Armlehne. Mit Fernbedienungen oben und unten holen Sie den Lift zu sich, wenn er gerade auf der anderen Etage steht.
Nach dem Einbau zeigt Ihnen der Monteur alles in Ruhe – so oft, bis Sie sich sicher fühlen.
Einbau und Wartung6
Wie schnell bekomme ich einen Treppenlift?
Das hängt von Ihrer Treppe und vom Zuschuss ab. Grob gerechnet:
- Rückruf von Liftkompass: meist am nächsten Werktag
- Termin vor Ort und Angebot: nach Absprache mit dem Fachbetrieb, das Angebot oft in wenigen Tagen
- Antwort der Pflegekasse: bis zu drei Wochen, mit Gutachten bis zu fünf Wochen
- Lieferung: bei geraden Treppen oft wenige Wochen, bei kurvigen länger, weil die Schiene angefertigt wird
- Einbau: bei geraden Treppen meist an einem Tag
Eilt es, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, sagen Sie es uns. Wir geben das an die Fachbetriebe weiter. Für eine Übergangszeit kann auch ein Mietlift infrage kommen.
Quelle: § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wie lange dauert der Einbau?
Bei einer geraden Treppe oft nur einen Tag. Bei einer kurvigen Treppe wird die Schiene zuerst angefertigt. Der Einbau selbst dauert dann meist ein bis zwei Tage.
Gibt es beim Einbau viel Schmutz oder Umbau?
Bei den üblichen Sitzliften nicht. Die Schiene wird an den Stufen befestigt. Die Monteure räumen danach auf und zeigen Ihnen in Ruhe, wie alles funktioniert.
Mehr Aufwand kann es bei Hubliften und Liften für draußen geben, zum Beispiel für ein Fundament oder einen Stromanschluss.
Braucht ein Treppenlift eine Wartung?
Ja, in der Regel einmal im Jahr. Sie kostet meist 200 bis 300 €.
Lesen Sie den Wartungsvertrag genau: Wie oft kommt jemand? Was ist im Preis enthalten? Wie lange läuft der Vertrag, und wie kündigen Sie ihn?
Quellen: Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen · Stiftung Warentest: Treppenlift – Rechtslage, Kosten, Zuschüsse, Einbau
Welche Garantie habe ich?
Bei Mängeln können Sie zwei Jahre lang beim Anbieter kostenfrei reklamieren. Das ist die gesetzliche Gewährleistung.
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Betriebs. Sie kann länger laufen, kann aber an Bedingungen geknüpft sein. Lassen Sie sich Dauer und Bedingungen schriftlich geben.
Quelle: Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen
Was mache ich, wenn der Lift stehen bleibt?
Dafür sollte es einen Notdienst geben. Die Verbraucherzentrale rät: Lassen Sie sich vor dem Kauf eine Notrufnummer und einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe nennen. Stiftung Warentest hat beobachtet, dass Servicedienste trotz Werbung nicht immer gut erreichbar waren.
Fragen Sie daher genau: Wie schnell kommt im Notfall jemand? Was kostet ein Einsatz außerhalb der Wartung?
Quellen: Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen · Stiftung Warentest: Treppenlift – Rechtslage, Kosten, Zuschüsse, Einbau
Miete und gebraucht5
Kann ich einen Treppenlift mieten?
Ja, manche Anbieter vermieten Lifte – vor allem für gerade Treppen. Bei kurvigen Treppen ist es seltener, weil die Schiene genau für Ihre Treppe angefertigt wird.
Übliche Kosten: eine einmalige Zahlung von etwa 1.500 bis 3.500 € und dazu monatlich etwa 50 bis 250 €. Wartung und Reparaturen sind oft in der Miete enthalten. Achten Sie auf die Mindestlaufzeit: Bei einem großen Anbieter sind es zum Beispiel 36 Monate.
Quellen: pflege.de: Treppenlift-Kosten · Lifta: Treppenlift mieten
Lohnt sich Mieten oder Kaufen?
Mieten lohnt sich vor allem, wenn Sie den Lift nur kurze Zeit brauchen, etwa nach einer Operation. Brauchen Sie ihn viele Jahre, rechnet sich oft der Kauf.
Ein Rechenbeispiel: Bei 98 € im Monat und 36 Monaten Mindestlaufzeit zahlen Sie mindestens 3.528 € – plus die einmalige Zahlung. Ein gerader Sitzlift kostet beim Kauf etwa 3.500 bis 10.000 €.
Fragen Sie bei einer Miete auch: Was kostet der Abbau am Ende? Was passiert, wenn Sie früher kündigen müssen?
Quellen: Lifta: Treppenlift mieten · altersgerecht-modernisieren.de: Treppenlift-Kosten (veröffentlichte Herstellerpreise)
Kann ich einen Treppenlift gebraucht kaufen?
Ja, vor allem bei geraden Treppen. Möglich sind bis zu 50 Prozent Ersparnis gegenüber dem Neupreis. Oft wird nur der Sitz mit Antrieb gebraucht übernommen. Die Schiene muss zu Ihrer Treppe passen.
Kaufen Sie einen gebrauchten Lift am besten bei einem Fachbetrieb – mit Einbau, Prüfung, Gewährleistung und Wartung.
Quellen: pflege.de: Treppenlift-Kosten · Lifta: Treppenlift-Preise 2026
Gibt es den Zuschuss auch bei Miete oder Gebrauchtkauf?
In der Regel ja. Auch ein gemieteter oder gebrauchter Lift kann ein Umbau sein, den die Pflegekasse bezuschusst. Wichtig ist auch hier: erst den Antrag stellen, dann den Vertrag unterschreiben.
Wie die Pflegekasse bei einer Miete genau zahlt, kann unterschiedlich sein. Fragen Sie vorher bei Ihrer Pflegekasse nach.
Quellen: Lifta: Treppenlift mieten · § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Was passiert mit dem Lift, wenn ich ihn nicht mehr brauche?
Bei einer Miete baut der Anbieter den Lift am Ende wieder ab. Fragen Sie vorher, ob das etwas kostet.
Ein gekaufter Lift gehört Ihnen. Ob ein Betrieb gebrauchte Lifte zurücknimmt, ist unterschiedlich. Fragen Sie danach, bevor Sie sich entscheiden.
Vertrag und Widerruf6
Muss ich beim Termin etwas unterschreiben?
Nein. Beim Termin vor Ort misst der Fachbetrieb Ihre Treppe aus und berät Sie. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot und entscheiden später in Ruhe.
Die Verbraucherzentrale rät, einen Beratungstermin nicht allein wahrzunehmen. Laden Sie gern Angehörige oder eine Vertrauensperson ein. Wenn Sie sich bedrängt fühlen, dürfen Sie den Termin jederzeit beenden.
Quellen: Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen · Stiftung Warentest: Treppenlift – Rechtslage, Kosten, Zuschüsse, Einbau
Kann ich einen Vertrag widerrufen?
Ja, wenn Sie den Vertrag bei sich zu Hause, am Telefon oder online abschließen. Dann haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht. Der Bundesgerichtshof hat 2021 bestätigt: Das gilt auch für Lifte, deren Schiene eigens für Ihre Treppe angefertigt wird (Aktenzeichen I ZR 96/20).
Hat der Anbieter Sie nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Unterschreiben Sie dagegen in den Geschäftsräumen des Betriebs, gibt es dieses Widerrufsrecht in der Regel nicht.
Widerrufen Sie schriftlich, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, und bewahren Sie einen Nachweis auf.
Quellen: Bundesgerichtshof: Pressemitteilung 191/2021 zum Widerrufsrecht beim Kurventreppenlift (I ZR 96/20) · Verbraucherzentrale: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften · § 356 BGB – Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Was sollte in einem guten Angebot stehen?
- der Preis mit Einbau, Anfahrt und Umsatzsteuer – am besten als Festpreis
- die genaue Bezeichnung des Lifts und seiner Ausstattung
- Lieferzeit und Dauer des Einbaus
- die Wartung: Kosten und Häufigkeit
- die Garantie: Dauer und Bedingungen
- der Notdienst: Telefonnummer und Ansprechpartner in der Nähe
- wie lange das Angebot gilt – lange genug für den Förderantrag
- die Arbeitskosten getrennt aufgeführt (wichtig für die Steuer)
Eine ausführliche Liste finden Sie in der Checkliste für den Vor-Ort-Termin.
Quellen: Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen · § 35a EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Sollte ich mehrere Angebote vergleichen?
Ja, das raten auch Verbraucherschützer. Preise und Leistungen unterscheiden sich deutlich. Über Liftkompass bekommen Sie auf Wunsch Angebote von bis zu drei Fachbetrieben aus Ihrer Region.
Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch Wartung, Garantie und Notdienst. Wie das geht, steht in der Checkliste für den Vor-Ort-Termin.
Quelle: Stiftung Warentest: Treppenlift – Rechtslage, Kosten, Zuschüsse, Einbau
Festpreis oder Kostenvoranschlag – was ist besser?
Die Verbraucherzentrale rät zu einem Festpreis. Ein Kostenvoranschlag ist nur eine Schätzung. Der Endpreis kann dann höher liegen.
Für den Antrag bei der Pflegekasse reicht ein Kostenvoranschlag. Für den Vertrag ist ein Festpreis die sicherere Wahl.
Quelle: Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen
Was tue ich, wenn ich mich unter Druck gesetzt fühle?
Unterschreiben Sie nichts und beenden Sie das Gespräch. Seriöse Betriebe geben Ihnen Zeit zum Nachdenken. Ein „Nur heute“-Preis ist ein Warnzeichen.
Haben Sie schon unterschrieben, prüfen Sie Ihr Widerrufsrecht. Rat bekommen Sie auch bei der Verbraucherzentrale NRW. Und sagen Sie uns bitte Bescheid, wenn ein Betrieb aus unserer Vermittlung so auftritt.
Quellen: Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen · Verbraucherzentrale NRW: Beratungsstellen
Treppenlift in NRW5
Wer berät in NRW unabhängig zum Umbau der Wohnung?
In NRW gibt es Wohnberatungsstellen. Sie beraten unabhängig und kostenlos, wie Sie Ihre Wohnung an Ihre Bedürfnisse anpassen können – meist mit einem Hausbesuch. Bezahlt werden sie von Kreisen und Kommunen und den Pflegekassen.
Eine Stelle in Ihrer Nähe finden Sie über den Pflegewegweiser NRW. Alle Anlaufstellen stehen auf der Seite Treppenlift in NRW.
Quellen: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: Wohnberatung · Landeskoordination Wohnberatung NRW · Pflegewegweiser NRW
Wo bekomme ich in NRW Pflegeberatung?
Kreise und kreisfreie Städte in NRW müssen eine unabhängige Pflegeberatung anbieten. Dazu kommt die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse. Beides ist kostenlos.
Einen Überblick gibt das Pflege-Telefon NRW unter der kostenfreien Nummer 0800 4040 044 (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9 bis 13 Uhr, Donnerstag 13 bis 17 Uhr; Stand Oktober 2026).
Quellen: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: Pflegeberatung · Pflegewegweiser NRW · § 7b SGB XI – Beratungsangebote der Pflegekassen
Gibt es in NRW eine eigene Förderung?
Ja, für Eigentümer, die selbst im Haus oder in der Wohnung wohnen. Es sind Darlehen, keine Zuschüsse:
- Eigentumsförderung – Modernisierung (Land NRW): für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Darlehen ab 5.000 € mit niedrigem Zins. Einen Teil müssen Sie nicht zurückzahlen (Tilgungsnachlass). Antrag bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
- NRW.BANK.Gebäudesanierung: ohne Einkommensgrenze, Darlehen ab 2.500 €, Antrag über Ihre Hausbank. Der Zins richtet sich nach dem Markt.
Beide fördern auch den Abbau von Barrieren. Ob Ihr Treppenlift dazu zählt, klärt die zuständige Stelle. Wichtig: Antrag vor Beginn der Arbeiten. Mehr auf der Seite Treppenlift in NRW.
Quellen: NRW.BANK: Eigentumsförderung – Modernisierung · NRW.BANK: NRW.BANK.Gebäudesanierung · NRW.BANK: Altersgerechter und behindertengerechter Umbau
Wo bekomme ich in NRW unabhängigen Rat zu Verträgen?
Bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie hat Beratungsstellen in vielen Städten und hilft zum Beispiel bei Verträgen, Handwerkerleistungen und beim Widerruf.
Ein erstes Gespräch ist bei vielen Themen kostenlos. Eine ausführliche Rechtsberatung kostet ein Entgelt (Stand Oktober 2026: 20 €).
Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Beratungsstellen · Verbraucherzentrale NRW: Rechtsberatung
Vermittelt Liftkompass in ganz NRW?
Liftkompass ist zum Start nur in Nordrhein-Westfalen tätig. Wir vermitteln an Fachbetriebe, die in Ihrem Kreis oder Ihrer Stadt arbeiten. Ob es in Ihrer Gegend schon passende Betriebe gibt, sagen wir Ihnen beim Rückruf. Beraten können wir Sie überall in NRW am Telefon.
Wohnen Sie außerhalb von NRW, sagen wir Ihnen das ehrlich. Eine Vermittlung ist dann derzeit nicht möglich.
So arbeitet Liftkompass9
Was kostet mich Liftkompass?
Nichts. Die Beratung am Telefon, die Vermittlung, der Termin vor Ort und das Angebot sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie gehen keine Verpflichtung ein.
Bitte beachten Sie: Unsere Nummer 01522 4040151 ist eine Mobilnummer. Was ein Anruf kostet, hängt von Ihrem Telefontarif ab. Sie können auch einen Rückruf anfordern.
Wie verdient Liftkompass Geld?
Die Fachbetriebe bezahlen uns. Übernimmt ein Betrieb Ihre Anfrage, zahlt er dafür einen festen Betrag, der sich nach der Art der Treppe richtet. Für den Betrieb ist das eine Form von Werbung.
Der Betrag hängt nicht davon ab, ob Sie kaufen oder wie teuer Ihr Lift ist. Wir haben also keinen Grund, Ihnen einen teureren Lift zu empfehlen. Und wir verkaufen selbst keine Lifte.
Was macht Liftkompass genau?
Wir sind eine Beratungs- und Vermittlungsstelle aus Arnsberg. Wir:
- beantworten Ihre Fragen zu Lift, Kosten und Zuschuss am Telefon
- geben Ihre Anfrage – nur wenn Sie zustimmen – an bis zu drei geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region weiter
- zeigen Ihnen in Ihrem Kundenkonto, wer Ihre Anfrage bekommen hat
Wir bauen selbst keine Lifte ein und verkaufen keine. Den Termin vor Ort, das Angebot und den Einbau übernimmt der Fachbetrieb.
Wie läuft eine Anfrage bei Liftkompass ab?
- Sie rufen an oder stellen eine Anfrage.
- Wir rufen Sie zurück, meist am nächsten Werktag, und klären Ihre Fragen.
- Haben Sie zugestimmt, geben wir Ihre Anfrage an bis zu drei Fachbetriebe aus Ihrer Region weiter.
- Die Betriebe melden sich bei Ihnen und vereinbaren einen kostenlosen Termin vor Ort.
- Sie bekommen schriftliche Angebote und entscheiden in Ruhe.
Mehr dazu auf der Seite So läuft es ab.
An wie viele Betriebe geht meine Anfrage?
An höchstens drei. Und nur, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben. Das Kästchen dafür ist nie vorab angekreuzt.
Es kann auch sein, dass weniger als drei Betriebe Ihre Anfrage übernehmen. Wer sie bekommen hat, sehen Sie jederzeit in Ihrem Kundenkonto.
Wie wählt Liftkompass die Fachbetriebe aus?
Fachbetriebe müssen sich bei uns anmelden. Wir prüfen ihre Angaben und schalten sie erst danach frei. Jeder Betrieb gibt an, in welchen Kreisen er arbeitet und welche Lifte er einbaut.
Ihre Anfrage sehen nur Betriebe, die in Ihrer Gegend arbeiten und die passende Liftart anbieten. Vorher sehen sie nur grobe Angaben, zum Beispiel die Art der Treppe und den Ort. Ihren Namen und Ihre Telefonnummer bekommt ein Betrieb erst, wenn er Ihre Anfrage übernimmt.
Kommt jemand von Liftkompass zu mir nach Hause?
Nein. Wir beraten nur am Telefon und haben keine Vertreter. Den Termin vor Ort macht der Fachbetrieb, der Ihre Anfrage übernommen hat – und nur, wenn Sie einen Termin möchten.
Muss ich ein Angebot annehmen?
Nein. Die Angebote sind unverbindlich. Sie können alle ablehnen, ohne Gründe zu nennen. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten – auch nicht bei uns.
Wer steckt hinter Liftkompass?
Liftkompass ist ein Einzelunternehmen von Sven Rafael Rathke aus Arnsberg im Sauerland. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 01522 4040151, außer an Feiertagen in NRW. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
Datenschutz und Kundenkonto8
Wer bekommt meine Daten?
Zuerst nur wir, Liftkompass. Wir nutzen Ihre Angaben, um Sie wegen Ihrer Anfrage anzurufen und zu beraten.
An Fachbetriebe geben wir Ihre Daten nur weiter, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben – an höchstens drei Betriebe aus Ihrer Region. Wer Ihre Anfrage bekommen hat, sehen Sie in Ihrem Kundenkonto. Ihre Zustimmung können Sie dort jederzeit widerrufen.
An Adresshändler oder Werbefirmen geben wir nichts weiter, und wir nutzen keine Tracking-Cookies. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Kann ich die Weitergabe meiner Daten widerrufen?
Ja, jederzeit. Am einfachsten in Ihrem Kundenkonto: Dort widerrufen Sie die Weitergabe mit einem Klick. Sie können uns auch anrufen oder schreiben.
Danach geben wir Ihre Anfrage an niemanden mehr weiter. Betriebe, die sie schon bekommen haben, werden benachrichtigt und sehen Ihre Kontaktdaten in ihrem Zugang nicht mehr. Der Widerruf gilt ab diesem Zeitpunkt. Hat ein Betrieb Sie schon angerufen, sagen Sie ihm am besten auch selbst Bescheid.
Brauche ich ein Kundenkonto?
Nein. Sie können uns anrufen oder eine Anfrage ohne Konto stellen. Das Konto ist freiwillig und kostenlos.
Mit Konto sehen Sie aber jederzeit, was mit Ihrer Anfrage passiert und wer sie bekommen hat.
Was sehe ich in meinem Kundenkonto?
In Ihrem Kundenkonto sehen Sie:
- Ihre Anfragen mit allen Schritten
- welche Fachbetriebe Ihre Anfrage bekommen haben, mit Name, Ort und Telefonnummer
- Ihre gespeicherten Kostenrechnungen
- die Schritte zum Förderantrag zum Abhaken
Sie können dort auch Fragen stellen und Betriebe bewerten, die Ihre Anfrage bekommen haben.
Kann ich mein Konto löschen und meine Daten sehen?
Ja. Im Kundenkonto können Sie eine Kopie Ihrer Daten herunterladen. Das ist Ihr Recht auf Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Sie können Ihr Konto dort auch selbst löschen. Ihre Anfragen werden dabei anonymisiert, also ohne Namen und Kontaktdaten weitergeführt.
Nutzt Liftkompass Cookies oder Tracking?
Wir nutzen keine Tracking- oder Werbe-Cookies. Schriften laden wir von unserem eigenen Server, nicht von fremden Anbietern.
Nur wenn Sie sich im Kundenkonto anmelden, setzen wir ein technisch nötiges Cookie, damit Sie angemeldet bleiben. Für unsere Statistik zählen wir nur, wie oft bestimmte Schritte genutzt werden – ohne IP-Adresse und ohne Cookies.
Wie lange speichern Sie meine Daten?
Nur so lange, wie wir sie für Ihre Anfrage brauchen oder gesetzliche Pflichten es verlangen. Danach löschen oder anonymisieren wir sie. Die genauen Fristen stehen in der Datenschutzerklärung.
Wo kann ich mich über den Umgang mit meinen Daten beschweren?
Zuerst gern direkt bei uns. Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Für Unternehmen in NRW ist das die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) in Düsseldorf. Eine Beschwerde geht dort auch online.
Quelle: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW)
Dazu haben wir noch keine Antwort
Fragen Sie uns einfach am Telefon: 01522 4040151, Mo–Fr 8–18 Uhr. Oder versuchen Sie ein anderes Wort, zum Beispiel „Kosten“ oder „Pflegegrad“.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen. Mit einem kostenlosen Kundenkonto können Sie uns Ihre Frage auch schriftlich stellen.
Sprechen Sie mit uns – ganz in Ruhe
Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Gern auch zusammen mit Ihren Kindern oder einer Vertrauensperson.