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Bedingungen für Fachbetriebe

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von Kundenanfragen über das Liftkompass-Portal. Nur für Unternehmer.

Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Diese Bedingungen sind noch nicht rechtlich geprüft. Mit [PRÜFEN] markierte Stellen klären wir vor der Veröffentlichung. Stand: 5. Oktober 2026 · Fassung 2026-10-05.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie kaufen einzelne Kundenanfragen aus Ihrem Gebiet – nur von Kunden, die der Weitergabe ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Kein Abo, keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme. Sie zahlen per Guthaben, das Sie vorab überweisen.
  • Jede Anfrage geht an höchstens drei Betriebe – oder exklusiv an Sie allein.
  • Falsche Nummer, nicht angefragt, außerhalb Ihres Gebiets oder doppelt: innerhalb von 7 Tagen reklamieren, Geld zurück aufs Guthaben.
  • Widerruft ein Kunde, rufen Sie ihn nicht mehr an. Das ist nicht verhandelbar.

§ 1 Geltung, Vertragspartner

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Liftkompass, Inhaber Sven Rafael Rathke, Wibbeltstraße 26, 59759 Arnsberg („Liftkompass“) und Betrieben, die über das Portal unter liftkompass.de/portal Kundenanfragen beziehen („Fachbetrieb“).
  2. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die Treppenlifte, Plattformlifte oder Hublifte verkaufen oder einbauen. Verbraucher können sich nicht als Fachbetrieb registrieren.
  3. Abweichende Bedingungen des Fachbetriebs gelten nicht, auch wenn Liftkompass ihnen nicht widerspricht.

§ 2 Registrierung, Prüfung, Freischaltung

  1. Der Fachbetrieb registriert sich im Portal mit wahren und vollständigen Angaben (Firma, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail, Leistungen, Gebiete nach Kreisen in Nordrhein-Westfalen) und akzeptiert diese Bedingungen. Mit der Registrierung entsteht ein unentgeltlicher Rahmenvertrag.
  2. Liftkompass prüft vor der Freischaltung die Angaben zu Firma, Anschrift, Erreichbarkeit und Tätigkeit und kann Nachweise verlangen. [PRÜFEN: verbindlich festlegen, z. B. Gewerbeanmeldung, ggf. Handwerksrolle, Betriebshaftpflicht – Kunden lesen „geprüfte Fachbetriebe“.] Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
  3. Firma, Handelsregister und USt-IdNr. lassen sich nach der Freischaltung nur über Liftkompass ändern. Änderungen anderer Angaben trägt der Fachbetrieb unverzüglich im Portal ein.
  4. Öffentliche Liste: Kunden willigen nur in die Weitergabe an Betriebe aus der Liste unter liftkompass.de/fachbetriebe ein. Deshalb kann nur kaufen, wer dort mit Firma, Ort, Website, Beschreibung, Leistungen, Gebieten und Bewertungen steht. Der Fachbetrieb stimmt dieser Veröffentlichung zu. [PRÜFEN: im Portal technisch erzwingen – derzeit ist „öffentlich“ bei der Registrierung abgewählt.]
  5. Der Fachbetrieb hält seine Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass nur befugte Mitarbeiter das Portal nutzen.

§ 3 Leistung von Liftkompass

  1. Liftkompass vermittelt Kontaktanfragen von Verbrauchern aus Nordrhein-Westfalen, die sich für einen Treppen-, Plattform- oder Hublift interessieren („Anfrage“). Eine Anfrage wird nur angeboten, wenn der Kunde ausdrücklich und ohne Voreinstellung eingewilligt hat, dass bis zu drei Fachbetriebe aus der Liste seine Angaben erhalten und ihn anrufen dürfen, um ein Angebot zu machen.
  2. Vor dem Kauf sieht der Fachbetrieb die Anfrage ohne Kontaktdaten: Ort, die ersten drei Ziffern der Postleitzahl, Kreis, Lift-Art, Etagen, innen oder außen, Rollstuhl, Pflegegrad (ja/nein/beantragt), Zeitrahmen, für wen, Preisspanne, Alter der Anfrage, Zahl der bisherigen Käufer und ob Liftkompass die Anfrage telefonisch geprüft hat. Nach dem Kauf erhält er alle Angaben aus der Anfrage einschließlich Name, Telefonnummer und – falls vorhanden – E-Mail-Adresse.
  3. „Telefonisch geprüft“ bedeutet: Liftkompass hat den Kunden unter der angegebenen Nummer erreicht und die Anfrage bestätigt. [PRÜFEN: Definition mit der tatsächlichen Praxis abgleichen.]
  4. Liftkompass schuldet die Übermittlung der Anfrage, nicht den Erfolg. Insbesondere garantiert Liftkompass nicht, dass der Kunde erreichbar ist, ein Angebot wünscht oder einen Vertrag schließt. Preisspanne und Zuschuss sind Schätzungen aus den Kundenangaben.
  5. Eine Anfrage steht höchstens 30 Tage im Portal. Liftkompass kann eine Anfrage jederzeit zurückziehen, etwa wenn der Kunde widerruft oder Zweifel an der Echtheit bestehen.
  6. Liftkompass bewahrt den Nachweis der Einwilligung (Wortlaut, Fassung, Zeitpunkt, Weg) auf und stellt ihn dem Fachbetrieb für jede gekaufte Anfrage zur Verfügung. [PRÜFEN: Nachweis im Portal je Anfrage anzeigen bzw. als Datei bereitstellen – derzeit noch nicht umgesetzt.]

§ 4 Kauf einer Anfrage, Exklusivkauf

  1. Freigeschaltete Fachbetriebe sehen im Portal die Anfragen, die zu ihren Gebieten und Leistungen passen. Mit dem Klick auf „Kaufen“ kommt ein Vertrag über diese Anfrage zum angezeigten Preis zustande; der Preis wird sofort vom Guthaben abgebucht.
  2. Eine Anfrage wird an höchstens drei Fachbetriebe verkauft. Liftkompass kann die Zahl für einzelne Anfragen niedriger festlegen. Wie viele Betriebe schon gekauft haben, zeigt das Portal.
  3. Solange noch niemand gekauft hat, kann der Fachbetrieb eine Anfrage zum angezeigten Exklusivpreis allein kaufen. Sie wird dann keinem anderen Betrieb angeboten.
  4. Jeder Fachbetrieb kann eine Anfrage nur einmal kaufen.

§ 5 Preise, Guthaben, Zahlung

  1. Es gilt der Preis, den das Portal vor dem Kauf bei der jeweiligen Anfrage anzeigt. Er richtet sich nach der Lift-Art; telefonisch geprüfte Anfragen kosten einen Aufschlag. Liftkompass kann die Preise für künftige Käufe ändern; bereits gekaufte Anfragen sind davon nicht betroffen.
  2. Alle Preise sind Endpreise. Liftkompass ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und berechnet keine Umsatzsteuer. Fällt die Regelung weg, kommt zu künftigen Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; Liftkompass kündigt das vorher an.
  3. Bezahlt wird ausschließlich aus einem Guthaben. Der Fachbetrieb fordert im Portal eine Aufladung an (Mindestbetrag wie im Portal angegeben) und überweist den Betrag mit dem angezeigten Verwendungszweck. Liftkompass schreibt das Geld nach Eingang gut, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. [PRÜFEN: Frist realistisch?]
  4. Es gibt kein Abo, keine Grundgebühr und keine Mindestabnahme. Das Guthaben wird nicht verzinst.
  5. Rechnungen bzw. Belege über Aufladungen und Käufe stellt Liftkompass [PRÜFEN: wann und wie – z. B. monatliche Sammelrechnung als PDF; im Portal noch nicht umgesetzt]. Den Kontoauszug sieht der Fachbetrieb jederzeit im Portal.
  6. Endet der Vertrag, zahlt Liftkompass ein verbleibendes Guthaben innerhalb von 14 Tagen auf das Konto zurück, von dem es überwiesen wurde – abzüglich offener Forderungen.

§ 6 Reklamation

  1. Der Fachbetrieb kann eine gekaufte Anfrage innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf im Portal reklamieren, wenn
    • die Telefonnummer falsch oder nicht vergeben ist und der Kunde auch per E-Mail (falls angegeben) nicht erreichbar ist,
    • der Kunde erklärt, keine Anfrage gestellt zu haben,
    • der Ort entgegen den Angaben außerhalb der gebuchten Gebiete liegt, oder
    • der Fachbetrieb dieselbe Anfrage desselben Kunden schon einmal über Liftkompass gekauft hat (doppelt).
  2. Der Fachbetrieb beschreibt den Grund nachvollziehbar, zum Beispiel mit Datum und Uhrzeit seiner Anrufversuche. [PRÜFEN: Mindestzahl an Anrufversuchen festlegen, z. B. drei an zwei Werktagen.] Liftkompass kann beim Kunden nachfragen.
  3. Kein Reklamationsgrund ist insbesondere, dass der Kunde kein Angebot mehr möchte, sich für einen anderen Anbieter entscheidet, den Preis zu hoch findet oder kurzfristig nicht erreichbar ist.
  4. Andere Gründe prüft Liftkompass im Einzelfall nach billigem Ermessen. [PRÜFEN – Entscheidung Sven: Widerruft der Kunde innerhalb der Frist, bevor ein Gespräch zustande kam, wird erstattet?]
  5. Erkennt Liftkompass die Reklamation an, schreibt es den vollen Kaufpreis dem Guthaben gut. Über die Entscheidung informiert Liftkompass per E-Mail und im Portal. Weitergehende Ansprüche wegen der Mängel einer Anfrage bestehen nur nach § 11.

§ 7 Pflichten des Fachbetriebs beim Umgang mit Kundendaten

  1. Eigene Verantwortung: Mit dem Kauf erhält der Fachbetrieb die Kundendaten als eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er hält die Datenschutzgesetze ein und informiert den Kunden spätestens beim ersten Kontakt nach Art. 14 DSGVO über seine Datenverarbeitung, einschließlich der Quelle „Liftkompass“.
  2. Kontakt nur zur Anfrage: Der Fachbetrieb darf den Kunden nur anrufen, um ihm ein Angebot zu dem angefragten Lift zu machen, und nur durch eigene Mitarbeiter. Weitere Kontaktwege (E-Mail, Brief, Besuch) nutzt er nur, wenn der Kunde sie im Gespräch wünscht. Er kommt nie unangemeldet und setzt den Kunden nicht unter Druck. Andere Produkte bewirbt er auf dieser Grundlage nicht.
  3. Telefonwerbung dokumentieren: Der Fachbetrieb ist als werbendes Unternehmen selbst verpflichtet, die Einwilligung nach § 7a UWG zu dokumentieren und fünf Jahre ab Erteilung und ab jeder Verwendung aufzubewahren. Er prüft den Nachweis, den Liftkompass bereitstellt, vor dem ersten Anruf und hält fest, wann er den Kunden zuletzt angerufen hat.
  4. Widerruf sofort beachten: Widerruft der Kunde seine Einwilligung – gegenüber Liftkompass oder gegenüber dem Fachbetrieb –, ruft der Fachbetrieb ihn ab sofort nicht mehr zu Werbezwecken an. Liftkompass informiert über einen Widerruf per E-Mail und im Portal. Erfährt der Fachbetrieb selbst vom Widerruf, teilt er ihn Liftkompass innerhalb von zwei Werktagen mit.
  5. Keine Weitergabe: Der Fachbetrieb gibt Kundendaten nicht an Dritte weiter, verkauft sie nicht und nutzt sie nicht für Adresshandel. Zulässig ist nur der Einsatz von Dienstleistern, die er nach Art. 28 DSGVO beauftragt hat.
  6. Löschen: Kommt kein Vertrag mit dem Kunden zustande, löscht der Fachbetrieb die Daten, sobald er sie nicht mehr braucht – spätestens nach 12 Monaten –, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (etwa nach § 7a UWG) entgegensteht. Nach einem Widerruf löscht er die Daten unverzüglich, soweit er sie nicht für ein vom Kunden ausdrücklich gewünschtes Angebot oder aus gesetzlichen Gründen braucht. [PRÜFEN: Fristen]
  7. Sicherheit: Der Fachbetrieb schützt die Daten mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen und meldet Liftkompass unverzüglich, wenn Kundendaten aus dem Portal in falsche Hände geraten sind.
  8. Status und Notizen, die der Fachbetrieb im Portal zu einer Anfrage einträgt, sind sachlich und enthalten keine Wertungen über die Person des Kunden.

§ 8 Bewertungen und öffentliche Liste

  1. Kunden, deren Anfrage der Fachbetrieb gekauft hat, können ihn bewerten. Liftkompass prüft jede Bewertung vor der Veröffentlichung nach den Nutzungsbedingungen und behandelt positive und negative Bewertungen gleich.
  2. Der Fachbetrieb kann Bewertungen weder kaufen noch löschen lassen. Er darf keine Bewertungen fälschen, für Bewertungen keine Vorteile gewähren und Kunden nicht drängen. Hält er eine Bewertung für rechtswidrig oder unwahr, meldet er sie Liftkompass mit Begründung; Liftkompass entscheidet nach Prüfung.
  3. Reihenfolge: Die öffentliche Liste ist alphabetisch nach Firmennamen sortiert. Im Portal stehen die neuesten Anfragen oben; der Fachbetrieb kann nach Kreis, Lift-Art, Zeitrahmen und „telefonisch geprüft“ filtern. Weder Liste noch Portal lassen sich durch Zahlungen beeinflussen (Art. 5 P2B-VO).
  4. Die Angaben in der Liste stammen vom Fachbetrieb, und er bleibt Inhaber seiner Rechte an Namen, Texten und Marken. Er erlaubt Liftkompass, diese Angaben für die Dauer des Vertrags kostenlos auf liftkompass.de und im Portal zu zeigen. Liftkompass bewirbt die Fachbetriebe über keine weiteren Kanäle und betreibt keine Partnerprogramme.

§ 9 Zugang zu Daten (Art. 9 P2B-VO)

  1. Der Fachbetrieb sieht im Portal seine Stammdaten, die passenden Anfragen ohne Kontaktdaten, seine gekauften Anfragen mit allen Angaben, Kontoauszug, Aufladungen, Reklamationen und Bewertungen. Kontaktdaten einer gekauften Anfrage sieht er, bis der Kunde widerruft oder Liftkompass die Anfrage nach seiner Löschfrist (derzeit 12 Monate) anonymisiert. Daten anderer Betriebe sieht er nicht, nur die Zahl der Käufer je Anfrage.
  2. Liftkompass hat Zugang zu allen Daten, die Kunden und Fachbetriebe im Portal angeben oder die dabei entstehen, auch zu Status und Notizen der Fachbetriebe. Liftkompass nutzt sie, um das Portal zu betreiben, abzurechnen, Reklamationen zu prüfen und die Qualität der Vermittlung zu sichern, und gibt sie nicht an Dritte weiter – außer an Kunden (Name, Ort, Telefon und Website des Betriebs, der ihre Anfrage gekauft hat), in der öffentlichen Liste und an Behörden, wenn das Gesetz es verlangt.
  3. Liftkompass berät Kunden selbst telefonisch und kennt deshalb alle Anfragen. Liftkompass verkauft und montiert selbst keine Lifte und bevorzugt keinen Fachbetrieb. Fragt ein Kunde ohne Einwilligung in die Weitergabe nach Betrieben, nennt Liftkompass ihm passende Betriebe aus der Liste. [PRÜFEN: Auswahlregel festlegen, z. B. alle passenden Betriebe des Kreises.]
  4. Nach Vertragsende bewahrt Liftkompass Buchungen und Belege nach den gesetzlichen Fristen auf und den Einwilligungsnachweis nach § 7a UWG. Profil und Bewertungen werden nicht mehr öffentlich gezeigt. Der Fachbetrieb sichert vor dem Vertragsende selbst, was er aufbewahren muss.

§ 10 Einschränkung, Sperrung, Kündigung

  1. Der Fachbetrieb kann den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen, per E-Mail oder im Portal.
  2. Liftkompass kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Die Begründung erhält der Fachbetrieb per E-Mail.
  3. Liftkompass kann den Kauf von Anfragen aussetzen, den Fachbetrieb aus der öffentlichen Liste nehmen oder das Konto sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn
    • der Fachbetrieb gegen § 7 verstößt, vor allem einen Kunden nach Widerruf anruft oder Daten weitergibt,
    • sich Kunden begründet über unseriöses Verhalten oder Druck beschweren,
    • Angaben zum Betrieb falsch sind oder die Voraussetzungen der Freischaltung wegfallen,
    • Reklamationen oder Bewertungen missbraucht oder manipuliert werden,
    • eine Überweisung zurückgebucht wird oder Forderungen offen sind,
    • der Verdacht besteht, dass Unbefugte das Konto nutzen.
  4. Liftkompass teilt die Gründe spätestens mit Wirksamwerden der Maßnahme per E-Mail mit und nennt die konkreten Tatsachen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann Liftkompass fristlos kündigen. Der Fachbetrieb kann die Umstände jederzeit per E-Mail oder Telefon klären; fällt der Grund weg, hebt Liftkompass die Maßnahme unverzüglich auf.
  5. Beschwerden: Fragen und Beschwerden zum Portal richtet der Fachbetrieb an [email protected] oder 01522 4040151. Liftkompass antwortet zügig und individuell. Als kleines Unternehmen ist Liftkompass nicht verpflichtet, ein förmliches Beschwerdeverfahren oder Mediatoren nach Art. 11 und 12 P2B-VO anzubieten.

§ 11 Haftung und Freistellung

  1. Liftkompass haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Liftkompass nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf die der Fachbetrieb vertrauen darf.
  3. Liftkompass sichert zu, Einwilligungen nur mit dem gespeicherten, nicht vorangekreuzten Text einzuholen. [PRÜFEN: Haftungsverteilung, falls ein Gericht oder eine Behörde die Einwilligung trotzdem für unwirksam hält.]
  4. Der Fachbetrieb stellt Liftkompass von Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die entstehen, weil er gegen § 7 oder gegen Gesetze verstößt, und trägt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

Liftkompass teilt geplante Änderungen dieser Bedingungen mindestens 15 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail mit; braucht der Fachbetrieb für Anpassungen mehr Zeit, entsprechend früher. Der Fachbetrieb kann bis dahin fristlos kündigen. Rückwirkende Änderungen gibt es nicht. Ausnahmen gelten nur, wenn ein Gesetz oder eine Behörde eine schnellere Änderung verlangt oder eine akute Gefahr (zum Beispiel Betrug oder ein Sicherheitsproblem) abzuwehren ist (Art. 3 und 8 P2B-VO).

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Arnsberg. [PRÜFEN: Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist nach § 38 Abs. 1 ZPO nur zwischen Kaufleuten wirksam. Liftkompass ist als nicht eingetragener Kleinunternehmer voraussichtlich kein Kaufmann – dann wirkt diese Klausel nicht.]
  3. Der Fachbetrieb kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Liftkompass auf Dritte übertragen.

Stand: 5. Oktober 2026 · Fassung 2026-10-05

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