Zum Inhalt springen

Zuschuss der Pflegekasse beantragen: Schritt für Schritt

So beantragen Sie bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift: Reihenfolge, Unterlagen, Fristen und ein Musterschreiben.

Ratgeber

05.10.2026
Lesezeit
7 Minuten
Quellen
8 Belege
Stand
05.10.2026
Verantwortlich
Sven Rafael Rathke

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Person für einen Treppenlift – schon ab Pflegegrad 1.
  • Erst das Angebot, dann der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher unterschreibt, riskiert den Zuschuss.
  • Die Pflegekasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf Wochen. Schweigt sie ohne Grund, gilt der Antrag als genehmigt.
Inhalt dieses Ratgebers 11 Abschnitte

Ein Treppenlift kostet schnell mehrere Tausend Euro. Die gute Nachricht: Wenn ein Pflegegrad vorliegt, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € dazu. Der Antrag ist einfacher, als viele denken. Wichtig ist nur die richtige Reihenfolge.

Diese Anleitung zeigt Ihnen jeden Schritt. Am Ende finden Sie ein Musterschreiben, das Sie abschreiben und anpassen können.

Das Wichtigste vorab: die Reihenfolge

  1. Schriftliches Angebot eines Fachbetriebs einholen.
  2. Antrag mit dem Angebot an die Pflegekasse schicken.
  3. Auf die schriftliche Antwort warten.
  4. Erst dann den Vertrag unterschreiben und den Lift einbauen lassen.

Die Pflegekassen verlangen den Antrag vor dem Umbau. Wer zuerst unterschreibt oder einbauen lässt, riskiert, dass die Pflegekasse nichts zahlt. Das gilt übrigens auch für den KfW-Kredit und die Landesförderung in NRW.

Wer bekommt den Zuschuss?

Den Zuschuss bekommt jeder, bei dem ein Pflegegrad anerkannt ist – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich: bis zu 4.180 €.

Das Gesetz nennt einen Treppenlift eine „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ (§ 40 Absatz 4 SGB XI). Gemeint sind Umbauten, die

  • die Pflege zu Hause überhaupt erst möglich machen,
  • die Pflege zu Hause deutlich erleichtern oder
  • ein selbstständigeres Leben ermöglichen.

Ein Treppenlift erfüllt das in aller Regel, wenn Sie die Treppe nicht mehr sicher allein gehen können.

Mehrere Menschen mit Pflegegrad im Haushalt

Leben zwei oder mehr Menschen mit Pflegegrad zusammen und nutzen beide den Lift, zahlt die Pflegekasse für jede Person bis zu 4.180 €. Zusammen sind es höchstens 16.720 €. Jede Person stellt dafür einen eigenen Antrag bei ihrer Pflegekasse.

Privat versichert?

Auch die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen bieten. Den Antrag stellen Sie dann bei Ihrem Versicherungsunternehmen.

Noch kein Pflegegrad?

Dann beantragen Sie zuerst den Pflegegrad. Wie das geht, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen. Mit dem Vertrag für den Lift warten Sie, bis der Pflegegrad feststeht.

Schritt 1: Ein schriftliches Angebot einholen

Für den Antrag braucht die Pflegekasse ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag. Den bekommen Sie nach einem Termin vor Ort beim Fachbetrieb. Der Termin und das Angebot sind in der Regel kostenlos.

Achten Sie darauf, dass im Angebot steht:

  • welcher Lift eingebaut wird, mit Ausstattung,
  • der Preis mit Einbau, Anfahrt und Umsatzsteuer,
  • wie lange das Angebot gilt – lange genug für den Antrag.

Bitten Sie den Betrieb, die Arbeitskosten getrennt aufzuführen. Das hilft Ihnen später bei der Steuer.

Schritt 2: Den Antrag schreiben

Ein besonderes Formular ist nicht nötig. Ein kurzer Brief oder eine E-Mail reicht. Viele Pflegekassen haben auch eigene Vordrucke, die Sie nutzen können.

In den Antrag gehören:

  • Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Versichertennummer
  • Ihr Pflegegrad
  • was eingebaut werden soll: ein Treppenlift
  • eine kurze Begründung: Warum hilft Ihnen der Lift?
  • das Angebot als Anlage

Die Begründung muss nicht lang sein. Schreiben Sie in Ihren eigenen Worten, was heute schwerfällt. Zum Beispiel: „Das Bad liegt oben. Ich komme die Treppe nur mit großer Mühe hoch und hatte schon zwei Beinahe-Stürze.“

Stellt ein Angehöriger den Antrag, legen Sie eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.

Schritt 3: Den Antrag abschicken

Schicken Sie den Antrag per Post, Fax oder E-Mail. Viele Pflegekassen nehmen Anträge auch über ihre App oder ihr Online-Postfach an.

Behalten Sie eine Kopie. Notieren Sie, wann Sie den Antrag abgeschickt haben. Ab dem Eingang laufen die Fristen.

Nach Ihrem Antrag muss die Pflegekasse Ihnen außerdem eine kostenlose Pflegeberatung anbieten – mit einem Termin innerhalb von zwei Wochen oder einem Beratungsgutschein (§ 7b SGB XI). Nutzen Sie das gern, wenn Sie noch Fragen haben.

Schritt 4: Auf die Entscheidung warten

Die Pflegekasse muss zügig entscheiden:

  • spätestens drei Wochen nach Eingang des Antrags,
  • spätestens fünf Wochen, wenn sie ein Gutachten einholt, zum Beispiel vom Medizinischen Dienst.

Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich mit Grund mitteilen. Tut sie das nicht, gilt Ihr Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt. So steht es in § 40 Absatz 7 SGB XI.

Manchmal schaut sich jemand von der Pflegekasse oder vom Medizinischen Dienst die Treppe an. Das ist normal und kein schlechtes Zeichen.

Schritt 5: Vertrag, Einbau und Rechnung

Liegt die Zusage vor, unterschreiben Sie den Vertrag. Jetzt wird bestellt und eingebaut.

Fragen Sie Ihre Pflegekasse, wie sie den Zuschuss auszahlt: an Sie nach Vorlage der Rechnung oder direkt an den Fachbetrieb. Das ist bei den Pflegekassen unterschiedlich geregelt. Heben Sie Rechnung und Zahlungsbeleg gut auf.

Musterschreiben zum Abschreiben

Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern. Streichen Sie, was nicht auf Sie zutrifft.

[Vor- und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
Versichertennummer: [Nummer von der Versichertenkarte]

An die Pflegekasse der [Name Ihrer Krankenkasse]
[Anschrift]

[Ort], den [Datum]

Antrag auf einen Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme nach § 40 Absatz 4 SGB XI – Einbau eines Treppenlifts

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich einen Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme nach § 40 Absatz 4 SGB XI für den Einbau eines Treppenlifts in meiner Wohnung.

Bei mir ist Pflegegrad [Zahl] anerkannt. [Oder: Einen Pflegegrad habe ich am [Datum] beantragt.]

Begründung: Ich wohne in [einem Haus / einer Wohnung] mit [Zahl] Etagen. [Schlafzimmer und Bad] liegen im [Obergeschoss]. Wegen [kurze Beschreibung, zum Beispiel Arthrose in beiden Knien, Gleichgewichtsstörungen, Atemnot] kann ich die Treppe nicht mehr sicher allein benutzen. Der Treppenlift ermöglicht mir, weiter selbstständig in meiner Wohnung zu leben. Er erleichtert außerdem die Pflege durch meine Angehörigen erheblich.

[Falls zutreffend: In meinem Haushalt lebt außerdem [Name], Pflegegrad [Zahl]. [Sie/Er] wird den Treppenlift ebenfalls nutzen und stellt einen eigenen Antrag.]

Das Angebot der Firma [Name] vom [Datum] über [Betrag] € lege ich bei. Mit dem Einbau wird erst nach Ihrer Entscheidung begonnen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie den Zuschuss an mich oder direkt an den Fachbetrieb zahlen. Meine Bankverbindung: [IBAN].

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer].

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Anlagen: Angebot der Firma [Name] vom [Datum]; [falls vorhanden: Vollmacht, ärztliche Bescheinigung]

Schreibt ein Angehöriger, beginnt der Brief so: „Im Namen und mit Vollmacht von [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer] beantrage ich …“

Was tun bei einer Ablehnung?

Lehnt die Pflegekasse ab oder zahlt sie weniger, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Sie steht am Ende des Bescheids in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Ein Widerspruch kostet nichts. Ein kurzer Brief reicht: „Gegen Ihren Bescheid vom [Datum] lege ich Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach.“ Hilfe bekommen Sie bei der Pflegeberatung, bei Sozialverbänden oder bei der Verbraucherzentrale.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Zu früh unterschrieben: Erst die Zusage abwarten.
  • Kein Angebot beigelegt: Ohne Kostenangabe kann die Pflegekasse nicht entscheiden.
  • Begründung fehlt: Zwei, drei Sätze in eigenen Worten reichen.
  • Mehrere Umbauten getrennt geplant: Alle Umbauten, die zur gleichen Zeit nötig sind, zählen als eine Maßnahme. Dafür gibt es einmal bis zu 4.180 €. Erst wenn sich Ihre Pflegesituation ändert, ist ein neuer Zuschuss möglich.
  • KfW-Kredit für denselben Lift eingeplant: Die KfW fördert keine Maßnahme, für die die Pflegekasse zahlt. Für einen anderen Umbau geht es.

So kann Liftkompass helfen

Für den Antrag brauchen Sie zuerst ein Angebot. Wenn Sie möchten, vermitteln wir Ihnen bis zu drei geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region in NRW. Diese kommen kostenlos zu Ihnen und schreiben ein Angebot, das Sie dem Antrag beilegen. Für Sie ist das kostenlos und unverbindlich. Was Ihr Lift ungefähr kostet und wie hoch Ihr Eigenanteil ist, zeigt Ihnen vorab der Kostenrechner. Oder Sie stellen gleich eine Anfrage – wir rufen Sie zurück.

Stand: 05.10.2026 · Verantwortlich: Sven Rafael Rathke, Liftkompass. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich sind die Auskünfte der jeweiligen Stelle.

Quellen

  1. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gesetze-im-internet.de
  2. § 7b SGB XI – Beratungsangebote der Pflegekassen gesetze-im-internet.de
  3. § 23 SGB XI – Private Pflegeversicherung gesetze-im-internet.de
  4. AOK: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen aok.de
  5. pflege.de: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen pflege.de
  6. Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen verbraucherzentrale.de
  7. Verbraucherzentrale: Pflegegrad abgelehnt – Widerspruch und Klage verbraucherzentrale.de
  8. KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) kfw.de

Fragen zu diesem Thema

Kurz beantwortet. Weitere Antworten finden Sie bei den häufigen Fragen.

Alle Fragen ansehen

Brauche ich ein besonderes Formular?

Nein. Ein formloser Brief oder eine E-Mail reicht. Viele Pflegekassen bieten zusätzlich eigene Vordrucke an.

Kann ich den Antrag für meine Mutter stellen?

Ja, mit einer Vollmacht. Legen Sie eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.

Was passiert, wenn ich schon unterschrieben habe?

Dann riskieren Sie den Zuschuss. Sprechen Sie sofort mit Ihrer Pflegekasse und prüfen Sie, ob Sie den Vertrag noch widerrufen können.

Sprechen Sie mit uns – ganz in Ruhe

Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Gern auch zusammen mit Ihren Kindern oder einer Vertrauensperson.

Mo–Fr 8–18 Uhr

Anrufen Mo–Fr 8–18 Uhr Preis & Angebot