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Barrierefreiheit

Unsere Seite soll für alle gut nutzbar sein – auch mit schlechten Augen, zittrigen Händen oder Vorlesefunktion.

Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Diese Seite ist noch nicht rechtlich geprüft. Mit [PRÜFEN] markierte Stellen klären wir vor der Veröffentlichung. Stand: 5. Oktober 2026.

Freiwillige Erklärung

Viele unserer Besucherinnen und Besucher sind über 70 oder suchen für ihre Eltern. Deshalb ist Barrierefreiheit für uns kein Zusatz, sondern Grundlage. Diese Erklärung gilt für liftkompass.de einschließlich Anfrage-Strecke und Kundenkonto.

Als Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten fallen unsere Dienstleistungen nach unserer Einschätzung nicht unter die Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Wir geben diese Erklärung trotzdem ab, weil wir uns daran messen lassen wollen. [PRÜFEN: Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG – gilt nur, solange weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.]

Unser Ziel: WCAG 2.2, Stufe AA

Wir richten uns nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA – auf sie verweist auch die europäische Norm EN 301 549. Ob wir das Ziel überall vollständig erreichen, ist noch nicht abschließend geprüft (siehe unten). Darauf achten wir:

  • Große Grundschrift (mindestens 19 Pixel) in „Atkinson Hyperlegible“, einer Schrift, die für Menschen mit Sehschwäche entwickelt wurde.
  • Hohe Kontraste. Informationen stehen nie nur in Farbe.
  • Große Knöpfe und Felder (mindestens 48 Pixel), gut zu treffen auch mit zittriger Hand.
  • Alles per Tastatur bedienbar, mit deutlich sichtbarem Fokus-Rahmen und einem Link „Zum Inhalt springen“.
  • Klare Überschriften und Seitenbereiche für Vorleseprogramme. Formularfehler werden angesagt und erklären, was zu tun ist.
  • Vergrößern auf 200 Prozent ohne seitliches Scrollen.
  • Wer in den Systemeinstellungen „Bewegung reduzieren“ wählt, sieht keine Animationen.
  • Texte und Telefonnummer funktionieren auch ohne JavaScript.

Wie wir prüfen

Wir prüfen jede Seite automatisch mit dem Werkzeug axe in drei Bildschirmbreiten (Handy, Tablet, Computer) und zusätzlich von Hand: Tastatur, Überschriften-Gliederung, Vergrößerung, Textabstände, reduzierte Bewegung und die Ansage von Formularfehlern. Die Vorgänger-Seite hatte am 17. September 2026 null automatisch gefundene Verstöße. Die neue Seite prüfen wir vor dem Start erneut. [PRÜFEN: Ergebnis der Prüfung vor dem Livegang mit Datum eintragen.]

Bekannte Einschränkungen

Wir wollen ehrlich sein. Diese Punkte sind noch nicht so gut, wie wir es uns wünschen:

  • Test mit echten Vorleseprogrammen: Mit NVDA, VoiceOver und TalkBack haben wir die Seite noch nicht vollständig getestet. Wir lesen bisher den Barrierefreiheits-Baum des Browsers aus.
  • Karte von Nordrhein-Westfalen: Die Karte ist eine Grafik. Dieselbe Auskunft – ob wir Ihre Region abdecken – bekommen Sie über das Feld für die Postleitzahl. [PRÜFEN: Textalternative der Karte vor dem Start testen.]
  • Zeichnungen der Lift-Arten: Sie haben kurze Textbeschreibungen. Feine Einzelheiten der Zeichnungen sind nicht vollständig beschrieben; der Text daneben erklärt das Wichtige.
  • Kundenkonto: Das Konto braucht JavaScript. Alles, was Sie dort tun können, erledigen wir auch am Telefon – auch den Widerruf einer Einwilligung.
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache: Wir schreiben in kurzen, klaren Sätzen. Texte in Leichter Sprache oder Videos in Gebärdensprache bieten wir noch nicht an.

Barriere gefunden? Sagen Sie es uns

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Inhalte in einer anderen Form brauchen, melden Sie sich bitte. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und helfen Ihnen bis dahin am Telefon weiter. [PRÜFEN: Frist]

Telefon: 01522 4040151 (Mo–Fr 8–18 Uhr)
E-Mail: [email protected]
Post: Liftkompass, Wibbeltstraße 26, 59759 Arnsberg

Durchsetzung

Für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg zuständig. Bitte sprechen Sie zuerst mit uns – meist lässt sich eine Barriere schnell beheben. [PRÜFEN: Hinweis nötig bzw. sinnvoll, solange die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift?]

Erstellt am 5. Oktober 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung.

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