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Treppenlift von der Steuer absetzen

Einen Teil der Treppenlift-Kosten holen Sie oft über die Steuer zurück: als Handwerkerleistung oder als außergewöhnliche Belastung. So geht es.

Ratgeber

05.10.2026
Lesezeit
7 Minuten
Quellen
7 Belege
Stand
05.10.2026
Verantwortlich
Sven Rafael Rathke

Das Wichtigste in Kürze

  • Weg 1: Handwerkerleistung – 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr.
  • Weg 2: Außergewöhnliche Belastung – wenn der Lift gesundheitlich nötig ist. Ein amtsärztliches Gutachten ist dafür nicht vorgeschrieben.
  • Was die Pflegekasse zahlt, können Sie nicht absetzen. Für dieselben Kosten gilt nur einer der beiden Wege.
Inhalt dieses Ratgebers 7 Abschnitte

Ein Treppenlift ist eine große Ausgabe. Einen Teil davon können Sie sich oft über die Steuererklärung zurückholen. Dafür gibt es zwei Wege. Welcher für Sie günstiger ist, hängt von Ihrem Einkommen und von den Kosten ab.

Bitte beachten Sie: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen. Er ersetzt keine Steuerberatung. Lassen Sie Ihre Lage von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen.

Die beiden Wege im Überblick

Merkmal Handwerkerleistung Außergewöhnliche Belastung
Gesetz § 35a EStG § 33 EStG
Was zählt nur Arbeits- und Fahrtkosten gesamte Kosten des Lifts
Wie viel 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr der Teil über Ihrer zumutbaren Belastung
Voraussetzung Rechnung und Überweisung gesundheitliche Notwendigkeit
Wirkung zieht direkt von der Steuer ab mindert das zu versteuernde Einkommen

Weg 1: Handwerkerleistung nach § 35a EStG

So funktioniert es

Für Handwerkerarbeiten in Ihrem Haushalt ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 € im Jahr. Dieser Betrag wird direkt von Ihrer Steuer abgezogen.

Der Höchstbetrag gilt für alle Handwerkerleistungen eines Jahres zusammen. Haben Sie im selben Jahr auch das Bad renovieren lassen, teilen sich beide Arbeiten die 1.200 €.

Was zählt – und was nicht

  • Es zählen: Arbeitskosten für den Einbau, Fahrtkosten, Maschinenkosten.
  • Es zählt nicht: der Lift selbst, also das Material.

Ein Beispiel: Auf der Rechnung stehen 1.500 € Arbeitskosten für Einbau und Anfahrt. 20 Prozent davon sind 300 €. Um diesen Betrag sinkt Ihre Steuer – wenn Sie in diesem Jahr Steuern zahlen und den Höchstbetrag nicht schon anders ausgeschöpft haben.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Rechnung. Die Arbeitskosten sollten darin getrennt aufgeführt sein.
  • Sie haben auf das Konto des Betriebs überwiesen. Barzahlung wird nicht anerkannt.

Wichtige Grenzen

  • Was die Pflegekasse bezahlt hat, können Sie nicht absetzen. Es geht nur um Ihren eigenen Anteil.
  • Für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die Sie einen zinsverbilligten Kredit oder einen steuerfreien Zuschuss in Anspruch nehmen, ist dieser Weg ausgeschlossen (§ 35a Absatz 3 EStG). Ob das bei Ihrem Zuschuss oder Kredit greift, sollten Sie vorher prüfen lassen.
  • Kosten, die Sie schon als außergewöhnliche Belastung angesetzt haben, zählen hier nicht noch einmal.

Weg 2: Außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG

So funktioniert es

Ist der Treppenlift aus gesundheitlichen Gründen nötig, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung angeben. Hier zählen nicht nur die Arbeitskosten, sondern die gesamten Kosten des Lifts – abzüglich dessen, was die Pflegekasse oder andere Stellen erstatten.

Allerdings müssen Sie einen Teil selbst tragen: die zumutbare Belastung. Nur was darüber liegt, mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Die zumutbare Belastung

Sie hängt vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte, vom Familienstand und von der Zahl der Kinder ab. Das Gesetz nennt diese Prozentsätze (§ 33 Absatz 3 EStG):

Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 € bis 51.130 € über 51.130 €
Alleinstehend, ohne Kinder 5 % 6 % 7 %
Verheiratet, ohne Kinder 4 % 5 % 6 %
mit 1 oder 2 Kindern 2 % 3 % 4 %
mit 3 oder mehr Kindern 1 % 1 % 2 %

Bei Kindern zählen nur Kinder, für die Sie noch Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommen. Für viele Menschen im Ruhestand gilt also eine der ersten beiden Zeilen.

Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2017 (Aktenzeichen VI R 75/14) wird die zumutbare Belastung stufenweise berechnet: Der höhere Prozentsatz gilt nur für den Teil des Einkommens, der über der jeweiligen Grenze liegt.

Ein Rechenbeispiel

Ein Ehepaar im Ruhestand ohne Kinder, die noch Kindergeld bekommen, hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 30.000 €. Bei Renten zählt dabei nur der steuerpflichtige Teil.

  • Für die ersten 15.340 € gelten 4 Prozent: 613,60 €.
  • Für die restlichen 14.660 € gelten 5 Prozent: 733,00 €.
  • Die zumutbare Belastung beträgt also rund 1.347 €.

Der Treppenlift kostet 8.000 €. Die Pflegekasse zahlt 4.180 €. Es bleiben 3.820 € Eigenanteil. Davon zieht das Finanzamt die zumutbare Belastung ab. Rund 2.473 € mindern das zu versteuernde Einkommen. Wie viel Steuer das spart, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Das Beispiel ist vereinfacht. Ihre genauen Zahlen rechnet Ihr Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aus.

Brauche ich ein Gutachten?

Ein Gutachten vom Amtsarzt oder vom Medizinischen Dienst ist für einen Treppenlift nicht vorgeschrieben. Das hat der Bundesfinanzhof am 6. Februar 2014 entschieden (Aktenzeichen VI R 61/12).

Sie müssen aber zeigen können, dass der Lift aus gesundheitlichen Gründen nötig ist. Hilfreich sind zum Beispiel:

  • eine ärztliche Bescheinigung,
  • der Bescheid über Ihren Pflegegrad,
  • ein Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden.

Welcher Weg ist besser?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Als grobe Orientierung:

  • Die außergewöhnliche Belastung bringt oft mehr, wenn die Kosten hoch sind und Ihre zumutbare Belastung eher niedrig ist.
  • Die Handwerkerleistung ist oft einfacher, weil keine gesundheitliche Begründung nötig ist. Sie bringt aber höchstens 1.200 € im Jahr und gilt nur für die Arbeitskosten.

Für den Teil der Kosten, der unter Ihrer zumutbaren Belastung bleibt, kann die Handwerkerleistung zusätzlich infrage kommen. Das sollte ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein für Sie durchrechnen.

Zuschuss, Kredit und Steuer zusammen

  • Pflegekasse: Ihr Zuschuss mindert die Kosten, die Sie absetzen können.
  • KfW-Kredit 159: Die KfW fördert keine Maßnahme, für die die Pflegekasse zahlt. Für einen anderen Umbau geht es. Ein zinsverbilligter Kredit kann außerdem den Steuerbonus für Handwerkerleistungen ausschließen.
  • Landesförderung NRW: Auch hier vorher klären, wie sich ein Förderdarlehen auf die Steuer auswirkt.

So bereiten Sie es vor

  1. Bitten Sie den Fachbetrieb, die Arbeitskosten getrennt in Angebot und Rechnung aufzuführen.
  2. Bezahlen Sie per Überweisung, nicht bar.
  3. Heben Sie Rechnung, Kontoauszug und den Bescheid der Pflegekasse auf.
  4. Lassen Sie sich die gesundheitliche Notwendigkeit vom Arzt bescheinigen.
  5. Tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung für das Jahr der Zahlung ein.

So kann Liftkompass helfen

Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten. Wir können Ihnen aber helfen, die Grundlage zu schaffen: ein klares Angebot mit getrennt aufgeführten Arbeitskosten. Wenn Sie möchten, vermitteln wir Ihnen bis zu drei geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region in NRW. Was Ihr Lift ungefähr kostet und wie viel nach dem Zuschuss bleibt, zeigt Ihnen der Kostenrechner. Für ein Angebot stellen Sie einfach eine Anfrage.

Stand: 05.10.2026 · Verantwortlich: Sven Rafael Rathke, Liftkompass. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich sind die Auskünfte der jeweiligen Stelle.

Quellen

  1. § 35a EStG – Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gesetze-im-internet.de
  2. Bundesfinanzministerium: Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 09.11.2016 (Rz. 39: Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten) steuerportal-mv.de
  3. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen gesetze-im-internet.de
  4. Bundesfinanzhof: Urteil vom 19.01.2017, VI R 75/14 (stufenweise zumutbare Belastung) bundesfinanzhof.de
  5. Bundesfinanzhof: Urteil vom 06.02.2014, VI R 61/12 (Treppenlift) bundesfinanzhof.de
  6. KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) kfw.de
  7. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gesetze-im-internet.de

Fragen zu diesem Thema

Kurz beantwortet. Weitere Antworten finden Sie bei den häufigen Fragen.

Alle Fragen ansehen

Kann ich beide Wege gleichzeitig nutzen?

Nicht für dieselben Kosten. Für den Teil, der unter Ihrer zumutbaren Belastung bleibt, kann der Steuerbonus für Handwerkerleistungen aber möglich sein. Fragen Sie Ihren Steuerberater.

Zählt der Kaufpreis des Lifts als Handwerkerleistung?

Nein. Bei der Handwerkerleistung zählen nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Gerät selbst.

In welchem Jahr setze ich die Kosten ab?

In der Regel im Jahr, in dem Sie bezahlt haben.

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