Das Wichtigste in Kürze
- Beim ersten Termin unterschreiben Sie nichts. Laden Sie Angehörige oder eine Vertrauensperson ein.
- Vergleichen Sie mehrere Angebote – nicht nur den Preis, sondern auch Wartung, Garantie und Notdienst.
- Bei Verträgen zu Hause oder am Telefon haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht, auch bei maßgefertigten Kurvenliften.
Inhalt dieses Ratgebers 9 Abschnitte
Beim Termin vor Ort kommt ein Fachbetrieb zu Ihnen nach Hause, misst die Treppe aus und berät Sie. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot. Mit dieser Checkliste gehen Sie gut vorbereitet in den Termin – und behalten danach den Überblick.
Sie können die Seite ausdrucken und während des Termins abhaken.
Vor dem Termin
Wen Sie einladen
- Angehörige oder eine Vertrauensperson. Die Verbraucherzentrale rät, einen Beratungstermin nicht allein wahrzunehmen. Vier Ohren hören mehr als zwei.
- Wer den Lift mitnutzt, zum Beispiel Ihr Partner oder Ihre Partnerin.
Was Sie bereitlegen
- Bescheid über den Pflegegrad, falls vorhanden
- Name und Anschrift Ihrer Pflegekasse
- bei Mietwohnung: Kontaktdaten des Vermieters
- diese Checkliste und einen Stift
Was Sie vorher überlegen
- Welche Etagen wollen Sie erreichen? Auch den Keller oder den Dachboden?
- Wer nutzt den Lift? Brauchen Sie eventuell bald einen Rollstuhl?
- Wo soll der Lift stehen, wenn er nicht gebraucht wird?
- Fällt Ihnen das Sitzen, Aufstehen oder Drehen schwer?
- Gibt es draußen Stufen, die ebenfalls ein Problem sind?
Während des Termins
Was der Fachbetrieb prüfen sollte
- Breite, Länge und Steigung der Treppe
- Platz oben und unten zum sicheren Ein- und Aussteigen
- auf welcher Seite die Schiene verläuft
- ob die Treppe für andere breit genug bleibt: in Häusern mit höchstens zwei Wohnungen mindestens 80 Zentimeter, in größeren Häusern 100 Zentimeter
- wo eine Steckdose ist oder ein Stromanschluss nötig wird
- bei Liften für draußen: Untergrund, Fundament, Schutz vor Wetter
Ihre Fragen an den Fachbetrieb
Zum Lift
- Welcher Lift passt bei mir – und warum dieser?
- Gibt es eine einfachere oder günstigere Lösung?
- Wie bediene ich den Lift? Kann ich einmal Probe fahren, zum Beispiel bei einem Vorführgerät?
- Hat der Lift einen Akku für den Fall eines Stromausfalls?
- Welche Sicherheitseinrichtungen hat er: Gurt, Abschaltung bei Hindernissen?
- Erfüllt er die Sicherheitsnorm DIN EN 81-40 und hat er ein CE-Zeichen?
Zum Ablauf
- Wie lange dauern Lieferung und Einbau?
- Wird etwas an der Wand befestigt, oder nur an den Stufen?
- Wer räumt nach dem Einbau auf? Wer zeigt mir die Bedienung?
Zu Service und Kosten
- Was kostet die Wartung, und wie oft ist sie nötig?
- Wie erreiche ich den Notdienst? Wie schnell kommt im Notfall jemand?
- Gibt es einen Ansprechpartner in meiner Nähe?
- Wie lange gilt die Garantie, und unter welchen Bedingungen?
Stiftung Warentest hat beobachtet, dass Servicedienste trotz Werbung nicht immer gut erreichbar waren. Fragen Sie deshalb beim Notdienst besonders genau nach.
Die wichtigste Regel
Unterschreiben Sie beim ersten Termin nichts. Seriöse Betriebe geben Ihnen das Angebot schriftlich und lassen Ihnen Zeit. Sie brauchen das Angebot ohnehin zuerst für den Antrag bei der Pflegekasse.
Nach dem Termin: Angebote vergleichen
Holen Sie möglichst mehrere Angebote ein. Das raten auch Verbraucherschützer. Vergleichen Sie dann nicht nur den Endpreis.
| Worauf achten | Angebot 1 | Angebot 2 | Angebot 3 |
|---|---|---|---|
| Preis mit Einbau, Anfahrt und Umsatzsteuer | |||
| Festpreis oder nur Kostenvoranschlag? | |||
| Liftmodell und Ausstattung | |||
| Lieferzeit und Einbaudauer | |||
| Wartung: Kosten pro Jahr | |||
| Garantie: Dauer und Bedingungen | |||
| Notdienst: Erreichbarkeit | |||
| Gültigkeit des Angebots | |||
| Arbeitskosten getrennt aufgeführt |
Darauf achten
- Festpreis statt Kostenvoranschlag. Die Verbraucherzentrale rät zu einem Festpreis. Ein Kostenvoranschlag ist nur eine Schätzung.
- Gültigkeit. Das Angebot sollte lange genug gelten, damit die Pflegekasse in Ruhe entscheiden kann.
- Arbeitskosten getrennt. Das brauchen Sie später für die Steuer.
- Alles schriftlich. Was nur mündlich gesagt wurde, zählt später kaum.
Vor dem Vertrag: Zuschuss sichern
- Angebot mit dem Antrag an die Pflegekasse schicken.
- Auf die Zusage warten – höchstens drei Wochen, mit Gutachten fünf Wochen.
- Erst dann den Vertrag unterschreiben.
Wie das geht, steht im Ratgeber Zuschuss der Pflegekasse beantragen.
Der Vertrag
Lesen Sie den Vertrag in Ruhe, am besten gemeinsam mit einem Angehörigen. Achten Sie auf:
- den vereinbarten Preis – stimmt er mit dem Angebot überein?
- wann welche Zahlung fällig wird
- den Liefertermin
- was passiert, wenn der Lift nicht wie vereinbart funktioniert
- die Widerrufsbelehrung
Widerruf: 14 Tage Bedenkzeit
Schließen Sie den Vertrag bei sich zu Hause, am Telefon oder online ab, haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht. Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden: Das gilt auch für Kurvenlifte, deren Schiene eigens für Ihre Treppe angefertigt wird (Aktenzeichen I ZR 96/20).
- Die Frist beginnt erst, wenn Sie richtig über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.
- Fehlt die Belehrung, endet das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.
- Unterschreiben Sie in den Geschäftsräumen des Betriebs, gibt es dieses Widerrufsrecht in der Regel nicht.
Widerrufen Sie schriftlich, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, und heben Sie einen Nachweis auf.
Der Wartungsvertrag
Ein Treppenlift sollte regelmäßig gewartet werden, meist einmal im Jahr. Die Kosten liegen meist bei 200 bis 300 € im Jahr. Prüfen Sie im Wartungsvertrag:
- Wie oft kommt jemand, und was wird geprüft?
- Was ist im Preis enthalten – Anfahrt, Arbeitszeit, Kleinteile?
- Wie schnell kommt im Notfall jemand, und was kostet das?
- Wie lange läuft der Vertrag, und wie kündigen Sie ihn?
- Ist die Garantie an den Wartungsvertrag gebunden?
Warnzeichen
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Folgendes erleben:
- ein Preis, der „nur heute“ gilt
- Druck, beim ersten Termin zu unterschreiben
- eine hohe Anzahlung vor der Lieferung
- keine schriftliche Widerrufsbelehrung
- ausweichende Antworten zu Wartung und Notdienst
Dann gilt: nichts unterschreiben, Termin beenden, in Ruhe nachdenken. Rat bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale NRW.
So kann Liftkompass helfen
Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch bis zu drei geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region in NRW – so können Sie Angebote in Ruhe vergleichen. Bitte sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie sich bei einem Termin bedrängt gefühlt haben. Wir möchten das wissen. Für Sie ist unser Service kostenlos. Stellen Sie einfach eine Anfrage, oder rechnen Sie vorab Ihre Kosten im Kostenrechner aus.
Stand: 05.10.2026 · Verantwortlich: Sven Rafael Rathke, Liftkompass. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich sind die Auskünfte der jeweiligen Stelle.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Treppenlifte – das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen verbraucherzentrale.de
- Stiftung Warentest: Treppenlift – Rechtslage, Kosten, Zuschüsse, Einbau test.de
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung 191/2021 zum Widerrufsrecht beim Kurventreppenlift (I ZR 96/20) bundesgerichtshof.de
- Verbraucherzentrale: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften verbraucherzentrale.de
- § 356 BGB – Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gesetze-im-internet.de
- altersgerecht-modernisieren.de: Treppenlift außen altersgerecht-modernisieren.de
- DIN EN 81-40:2020-12 (Treppenlifte und geneigte Plattformaufzüge) baunormenlexikon.de
- Verbraucherzentrale NRW: Beratungsstellen verbraucherzentrale.nrw